Versorgung mit Patientenlifter
Bedingt durch meinen Sturz , und den großen Schwierigkeiten vom Boden wieder zum Stand , bzw. wieder zum Sitzen zu kommen , habe ich mich mit meinem Sanitätshaus beraten , welche Hilfsmittel für mich sinnvoll wären.
Da ich in meinem Haus auf zwei Ebenen lebe ( schlafen und Bad oben , wohnen unten ) , wurde mir der Patientenlifter von Thomashilfen ( Molift -Smart ) empfohlen . Dies ist ein leichter und zusammenlegbarer Lift , den ich also unten und auch oben benutzen kann . Leider ist der Lifter recht teuer . Er soll mit zwei Hebetüchern rund 4600 Euro kosten .
Mein Arzt hat mir ein entsprechendes Rezept ausgestellt .
Das Sanitätshaus hat das Rezept , mit dem Kostenvoranschlag , der Krankenkasse am 20. Oktober 2009 vorgelegt .
Am 15. September 2009 erhielt ich dann die Antwort der Krankenkasse . Sie teilten mir mit , dass sie mir den beantragten Lifter nicht genehmigen könnten, da für die Grundversorgung ein Lifter schon für einen Preis von rund 2100 Euro ausreichen würde . Allerdings kann man dieses Gerät nicht zusammen legen , es ist sehr schwer, und man kann es dann nicht auf beiden Ebenen benutzen .
Die Ablehnung wurde auch damit begründet , dass die KK nicht für mein persönliches Wohnumfeld verantwortlich sei .
Das kann ich absolut nicht verstehen , da die KK zu meinen Treppenlift , sowie zum Umbau des Bades im Obergeschoss jeweils rund 2500 Euro , zusammen also rund 5000 Euro bewilligt hatte .
Die KK machte dann noch den Vorschlag ich könne ja den besseren Lifter bekommen , wenn ich den Restbetrag selber trage . Also KK 2100 Euro und ich rund 2500 Euro .
Auf meine Rückfrage , wem dann der Lifter gehöre , wurde mir gesagt das er trotz meiner riesigen Zuzahlung im Besitz der Krankenkasse bliebe .
Ich habe dann am 20.September 2009 einen Wiederspruch eingelegt .
Am 22. Dezember wurde mir dann in einem Telefongespräch gesagt mein Wiederspruch wäre noch in Bearbeitung .
Inzwischen ist der Januar auch schon halb vorbei und noch immer keine Antwort .