Erwerbsminderungsrente
Wegen meiner Muskelerkrankung ( IBM Einschlusskörpermyositis ) erhielt ich ab dem Jahr 2002 eine volle Erwerbsminderungsrente.
Diese wurde aber , auf Grund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2001 , um 10,8 Prozent gekürzt. Begründung des Gesetzgebers war , man könne ja sonst vorzeitig in die normale Rente gehen, und so den dann erfolgenden Rentenkürzungen aus dem Weg gehen.
Diese Begründung ist doch vollkommen unverständlich , da man die Erwerbsminderungsrenten nur bekommt, wenn man tatsächlich sehr krank ist, und auch nur nach erfolgten diversen Untersuchungen durch Ärzte, und danach erfolgter Genehmigung durch die Rentenkasse.
“Die Politik “ bestraft also schwer Kranke, und deren Angehörigen zusätzlich!
Hinzu kommt ja in vielen Fällen noch , dass wir Kranken sehr frühzeitig unseren Löffel abgeben , und so die Rentenkassen ja sogar noch entlasten.
Die Entlastung geht ja auch noch weiter, in der Regel werden wir Kranke von unseren Angehörigen gepflegt . Diese , z. B. meine Frau, erhalten zum Dank dann von der Rentenkasse auch eine um die 10,8 % gekürzte Witwenrente.
Laut einem Urteil aus dem Jahr 2006 vom obersten Sozialgericht, bekam ein Kläger Recht. Das Gericht entschied, dass die Abzüge rechtswidrig seien. Dieses Urteil wurde im Einzellfall auch umgesetzt. Die Rentenkasse , und auch das zuständige Arbeitsministerium vertreten aber die Ansicht diesen Richterspruch nicht allgemeinverbindlich umsetzen zu müssen.
Was für ein Rechtsverständnis ??
Ich habe bei der Rentenkasse einen Widerspruch eingelegt , werde aber von dieser weiter vertröstet.Deshalb habe ich beim Petitionsausschuss des “ Deutschen Bundestages “ eine Petition eingereicht. Die Bearbeitung wurde bestätigt . Bin mal gespannt in welchen Jahrhundert eine positive Benachrichtigung erfolgt.
Ich habe auch an etliche Politiker geschrieben, allerdings wurden diese Briefe nur sehr oberflächlich , oder auch gar nicht beantwortet .
Deshalb habe ich vor kurzem noch mal an alle Parteien des Bundestages einen Brief geschrieben.
Hier eine Abschrift :
An das Soziale - GewissenBundesrepublik Deutschland
Sehr geehrtes “ Soziales Gewissen “,
Da ich leider nicht weis wo du dich im Moment aufhältst , schicke ich diesen Brief gleichlautend an CDU , CSU, SPD , die Grünen , die Linke und an die FDP . Ab dem Jahr 2001 wurde bei den Erwerbsminderungsrenten ein Abzug von 10,8 % vorgenommen. Mit der Begründung , man könne ja, um Abzüge bei der normalen Rente zu umgehen , auf die Erwerbsminderungsrente ausweichen. Ich glaube die Politiker wissen nicht wo von sie sprechen.
Eine Erwerbsminderungsrente bekommt man nur , nach einer Überprüfung durch die Rentenkasse, und wenn man den Kopf unter dem Arm trägt.Auf Grund von Klagen wurde dann im Jahr 2006 vom obersten Sozialgericht entschieden, dass dies nicht richtig sei und somit gesetzwidrig ist.. Von der BfA wurde dann dem Einzelkläger die höhere Erwerbsminderungsrente gewährt. Der Richterspruch wurde aber auf Anweisung , bzw. Rücksprache, mit dem zuständigem Ministerium nicht allgemeinverbindlich umgesetzt.Was ist das für ein Rechts - und Gerechtigkeitsverständnis ?Kranke sind doch wohl schon genug bestraft , und müssen nicht auch noch finanzielle Nachteile bekommen.
Als Beispiel hier einmal meine Geschichte in Kurzform : 1944 geboren, mit 14 Jahren in die Lehre, ununterbrochen gearbeitet , und in die Sozial- und Rentenkasse bis 2002 eingezahlt . Einzige Unterbrechung war die 18 monatige Wehrpflicht für unseren Staat . Das ist eine Gesamtarbeitszeit von 44 Jahren .In 2002 wurde bei mir eine fortschreitende Muskelerkrankung ( IBM - Einschlusskörpermyositis ) festgestellt. Ich sitze inzwischen im Rollstuhl , habe Pflegestufe zwei , und kann mich nicht mehr alleine versorgen. Meine Frau muss mir bei “Allem” behilflich sein. Sie musste deshalb mit ihrer Arbeit aufhören , und hat dadurch auch weniger Rentenanspruch.Am Schlimmsten finde ich , dass die evtl. Witwenrente meiner Frau auch um diese 10,8 % gekürzt wird. Sie wird also zweimal bestraft. Meine Frau wird mich pflegen so lang es geht, und dafür noch bis zu Ihrem Ableben mit einer geringeren Witwenrente belohnt werden. Liebes “ Soziale Gewissen “ falls du dich nicht bei den oben genannten Adressen aufhältst, verspreche ich dir , dass ich dich weiter, auch in der Öffentlichkeit , suchen werde.
Mit freundlichen Grüßen







