Ablehnung der Pflegestufe
Ich habe dieser Tage von der Krankenkasse die Ablehnung der Erhöhung der Pflegestufe von zwei auf drei erhalten .
Begründet wurde dies mit der Aussage , man müsste mindestens 240 Minuten für die Grundpflege benötigen um die Pflegestufe drei zu erreichen . Lt. dem Gutachten des “Medizinischen Dienstes “ Wurde bei mir eine Zeit von 221 Minuten festgestellt .
Es fehlen also nur 19 Minuten .
Wenn man sich das Gutachten dann näher ansieht , und auch die Richtlinien der Begutachtung kennt , bekommt man schon den Eindruck , dass die Ermittlung der Zeiten gezielt vorgenommen wird .
Der Gutachter hat bei allen Pflegetätigkeiten eine Zeitspanne von …bis … zur Verfügung .
Z.B. Ganzkörperwäsche 20 bis 25 Minuten . Bei mir wurde 21 Minuten angesetzt , ähnlich wurde mehrmals die Unterkannte genommen . Bei Anwendung einiger Oberkanten würde ein deutlich höhere Zeit als 240 Minuten heraus kommen .
Außerdem sind die vorgegebenen Zeiten sowieso ein Witz . Ich möchte einmal sehen wer in diesen niedrigen Zeitspannen eine Pflege durchführen kann .
Ich werde jetzt mal überlegen , ob ich gegen die Entscheidung einen Einspruch einlege .